Quae tamen cedere iubemus proximis quibusque personis, ita ut ascendentium vel descendentium vel venientium ex latere cognatorum usque ad secundum gradum velut in successionibus ordo servetur.
von maximilian.p am 26.10.2014
Wir verfügen jedoch, dass diese Rechte an die nächsten Verwandten zu übertragen sind, wobei die gleiche Reihenfolge wie im Erbrecht eingehalten wird, einschließlich der Verwandten in auf- und absteigender Linie sowie Seitenverwandten bis zum zweiten Grad.
von luca879 am 19.04.2014
Wir befehlen jedoch, dass diese Dinge an die nächsten Personen einer jeden Art abgetreten werden, so dass bei aufsteigenden, absteigenden oder seitlichen Verwandten bis zum zweiten Grad, wie bei Erbfolgen, die Ordnung gewahrt bleibe.