Quod si hoc non sit, vel ab intestato successores eam accipiant vel, si nulli sint vel accipere nolunt vel aliquo modo non capiant, tunc ad nostrum aerarium devolvatur.
von mattheo.a am 19.05.2014
Falls dies nicht geschieht, können entweder die Erben die Erbschaft durch gesetzliche Erbfolge antreten, oder wenn keine Erben vorhanden sind, diese die Erbschaft ablehnen oder aus irgendeinem Grund nicht annehmen können, fällt sie an unsere Staatskasse.
von yasin827 am 12.11.2022
Sollte dies jedoch nicht der Fall sein, so können entweder die Intestaterben es erhalten, oder, falls keine vorhanden sind oder diese es nicht erhalten oder auf irgendeine Weise nicht annehmen wollen, soll es an unsere Staatskasse fallen.