Similique modo, si non titubante animo respuendam vel abstinendam esse crediderit hereditatem, ei apertissime intra trium mensuum spatium, ex quo ei cognitum fuerit scriptum se esse vel vocatum heredem, renuntiet nullo nec inventario faciendo nec alio circuitu expectando, et sit alienus huiusmodi hereditate, sive onerosa sive lucrosa sit.
von amy.931 am 09.01.2021
In gleicher Weise soll derjenige, der mit unerschütterlichem Geist die Erbschaft als abzulehnen oder zu vermeiden erachtet, innerhalb von drei Monaten, nachdem ihm bekannt wurde, dass er als Erbe eingesetzt oder berufen ist, diese eindeutig ablehnen, ohne ein Inventar zu erstellen oder einen anderen Umweg zu erwarten, und soll von einer solchen Erbschaft losgelöst sein, sei sie belastend oder gewinnbringend.
von luise.t am 01.12.2017
Ebenso muss derjenige, der fest davon überzeugt ist, eine Erbschaft ablehnen oder darauf verzichten zu müssen, diese innerhalb von drei Monaten, nachdem er davon erfahren hat, dass er als Erbe eingesetzt oder berufen wurde, ausdrücklich zurückweisen, ohne ein Inventar erstellen oder ein anderes Verfahren abwarten zu müssen, und wird dadurch vollständig von dieser Erbschaft befreit, unabhängig davon, ob sie eine Belastung oder ein Vorteil wäre.