Nobis itaque eandem altercationem decidentibus mirabile visum est, si quis putet ex huiusmodi scrupulositate impediri testatoris voluntatem, et maxime domini, et existimet non fieri servum heredem necessarium, sed ei licentiam praestet et libertatem consequi et hereditatem respuere et domini voluntati reclamare:
von kaan.x am 09.03.2023
Als wir diesen Streit beilegten, erschien es uns seltsam, dass jemand glauben könnte, solch kleinliche Spitzfindigkeiten könnten die Verfügung des Erblassers behindern, insbesondere wenn dieser der Herr war, und anzunehmen, der Sklave werde nicht automatisch Erbe, sondern habe vielmehr die Wahl, seine Freiheit zu erlangen, die Erbschaft abzulehnen und sich gegen den Willen des Herrn zu stellen:
von dennis.93 am 02.08.2017
Uns, die wir diesen gleichen Streit entscheiden, erschien es bemerkenswert, wenn jemand denken sollte, dass durch eine solche Skrupulosität der Wille des Erblassers behindert würde, und besonders der des Herrn, und zu bedenken, dass der Sklave kein notwendiger Erbe wird, sondern ihm die Erlaubnis gewährt, sowohl die Freiheit zu erlangen als auch die Erbschaft abzulehnen und dem Willen des Herrn zu widersprechen: