Sancimus itaque in omnibus quidem civitatibus et in castris orbis romani, ubi et leges nostrae manifestae sunt et litterarum viget scientia, omnia, quae etiam libris nostrorum digestorum seu institutionum et imperialibus sanctionibus nostrisque dispositionibus in condendis testamentis cauta sunt, observari nullamque ex praesenti lege fieri innovationem.
von mia.836 am 30.12.2023
Wir verfügen daher in allen Städten und Lagern des römischen Reiches, wo sowohl unsere Gesetze offenkundig sind als auch die Kenntnis der Wissenschaften blüht, dass alle Dinge, die in unseren Digesten oder Institutionen sowie in kaiserlichen Erlassen und unseren Verfügungen zur Errichtung von Testamenten vorgesehen sind, zu beachten sind und keine Neuerung vom gegenwärtigen Gesetz vorgenommen werden soll.
von hamza825 am 29.05.2020
Wir verordnen hiermit, dass in allen Städten und militärischen Siedlungen der römischen Welt, wo unsere Gesetze bekannt sind und Schriftkundigkeit herrscht, alle Vorschriften zur Errichtung von Testamenten, die in unseren Digestbüchern, Instituten, kaiserlichen Erlassen und unseren eigenen Verordnungen festgelegt sind, eingehalten werden müssen, und keine Änderungen aufgrund dieses gegenwärtigen Gesetzes vorgenommen werden dürfen.