Praeposteri reprehensionem, quam novella constitutio in dotalibus instrumentis sustulisse noscitur, in aliis quoque omnibus tam contractibus quam testamentis tollimus, ut tali exceptione cessante et stipulatio et alii contractus et testatoris voluntas indubitate valeat, exactione videlicet post condicionem vel diem competente.
von hedi.8813 am 06.03.2022
Die Beanstandung der Voreiligkeit, welche eine neue Verfassung in Ausstattungsinstrumenten bekanntermaßen beseitigt hat, heben wir auch in allen anderen Verträgen und Testamenten auf, so dass mit dem Wegfall solcher Ausnahme sowohl die Stipulation als auch andere Verträge und der Wille des Erblassers unzweifelhaft gültig sind, wobei die Eintreibung nach Bedingung oder Tag offensichtlich zulässig ist.
von kristian.e am 28.05.2014
Wir schaffen den Einwand der Reihenfolgeumkehr ab, den eine neuere Verordnung bereits bei Heiratsdokumenten beseitigt hatte, und zwar in allen anderen Verträgen und Testamenten. Mit dieser Ausnahme entfällt, sollen jede Vereinbarung, jeder Vertrag und jeder testamentarische Wunsch unzweifelhaft gültig sein, wobei die Durchsetzung selbstverständlich möglich wird, sobald die festgelegte Bedingung erfüllt oder der Termin erreicht ist.