Per nuncupationem quoque, hoc est sine scriptura, testamenta non alias valere sancimus, nisi septem testes, ut supra dictum est, simul uno eodemque tempore collecti testatoris voluntatem ut testamentum sine scriptura facientis audierint.
von dominic.o am 04.12.2013
Durch Nuncupation, das heißt ohne schriftliche Aufzeichnung, verordnen wir, dass Testamente nicht anders gültig sind, es sei denn, sieben Zeugen, wie oben erwähnt, seien gleichzeitig zur selben Zeit versammelt und hätten den Willen des Erblassers gehört, während dieser ein Testament ohne schriftliche Niederschrift errichtet.
von lio.923 am 11.02.2023
Wir verfügen, dass mündliche Testamente (das heißt Testamente ohne schriftliche Niederlegung) nur dann gültig sind, wenn sieben Zeugen zur gleichen Zeit versammelt sind, wie oben erwähnt, und die Wünsche der Person, die das ungeschriebene Testament errichtet, anhören.