"Id privilegium quod militantibus datum est, ut quoquo modo facta ab his testamenta rata sint, sic intellegi debet, ut utique prius constare debeat, testamentum factum esse, quod et sine scriptura a non militantibus quoque fieri potest.
von teresa912 am 20.09.2024
Dieses Privileg, das denjenigen, die als Soldaten dienen, gewährt wurde, dass Testamente, die von ihnen auf welche Weise auch immer errichtet werden, gültig sein sollen, muss so verstanden werden, dass in jedem Fall zunächst festgestellt werden muss, dass ein Testament errichtet wurde, was auch ohne Schriftform von Nicht-Soldaten gemacht werden kann.
von kay.q am 13.03.2015
Das Sonderrecht, das Soldaten gewährt wird und ihre Testamente unabhängig von ihrer Errichtungsform gültig macht, sollte so verstanden werden, dass zunächst ein eindeutiger Nachweis darüber bestehen muss, dass ein Testament tatsächlich errichtet wurde - etwas, das auch ohne Schriftform von Zivilpersonen durchgeführt werden kann.