Alio quoque modo testamenta iure facta infirmantur, veluti cum is qui fecerit testamentum capite deminutus sit.
von leopold.z am 18.04.2024
Auf eine andere Weise werden auch rechtmäßig errichtete Testamente ungültig gemacht, wie zum Beispiel wenn derjenige, der ein Testament errichtet hat, seine bürgerlichen Rechte verloren hat.
von rosalie.v am 18.05.2018
Rechtsgültige Testamente können auch auf andere Weise ungültig werden, beispielsweise wenn die Person, die das Testament errichtet hat, ihre Rechtsfähigkeit verliert.