Namque necessaria praetermissa imminuunt contractus et testatoris officiunt voluntati, non abundans cautela.
von ahmed.824 am 03.07.2018
Das Auslassen notwendiger Elemente schwächt Verträge und untergräbt die Absichten des Erblassers, während übermäßige Vorsicht dies nicht tut.
von mariella.962 am 28.03.2023
Denn wenn notwendige Dinge übergangen werden, schmälern sie die Verträge und beeinträchtigen den Willen des Erblassers, nicht aber übermäßige Vorsicht.