Testamentum non ideo infirmari debebit, quod diversis hoc deficiens nominibus appellavit, cum superflua non noceant.
von karolin824 am 11.09.2020
Ein Testament sollte nicht allein deshalb für ungültig erklärt werden, weil der Erblasser unterschiedliche Bezeichnungen dafür verwendet hat, da unwesentliche Details es nicht fehlerhaft machen.
von linn.9812 am 27.01.2018
Ein Testament sollte nicht deshalb für ungültig erklärt werden, weil der Sterbende es mit verschiedenen Bezeichnungen benannt hat, da überflüssige Dinge keinen Schaden verursachen.