Ex eo autem solo non potest infirmari testamentum quod postea testator id noluit valere:
von thore.e am 21.10.2024
Ein Testament kann nicht allein deshalb für ungültig erklärt werden, weil der Erblasser später nicht mehr wollte, dass es gültig bleibt:
von yanis8994 am 10.12.2014
Allein aus dem Umstand, dass der Erblasser später nicht wollte, dass das Testament gültig sei, kann ein Testament nicht für ungültig erklärt werden: