Emancipatis videlicet liberis utriusque sexus pro tenore praecedentium legum, quae in ipsa emancipatione a parentibus suis ( ut adsolet fieri) consequuntur vel post emancipationem ab isdem adquisierint, collaturis.
von theo.k am 23.08.2022
Die emanzipierte Kinder beider Geschlechter haben nach Maßgabe der vorhergehenden Gesetze Anspruch auf dasjenige, was sie bei der Emanzipation selbst von ihren Eltern erhalten (wie es üblicherweise geschieht) oder was sie nach der Emanzipation von denselben erwerben könnten, wobei sie zur Leistung verpflichtet sind.
von katarina.9991 am 17.02.2016
Emanzipierte Kinder beider Geschlechter müssen alles, was sie während des Emanzipationsprozesses von ihren Eltern erhalten haben (wie es üblich ist), sowie alles, was sie nach der Emanzipation von ihnen erworben haben, gemäß früherer Gesetze beisteuern.