Ut in dividendis rebus ab intestato parentis, cuius de hereditate agitur, eadem dos vel ante nuptias donatio ex substantia eius profecta conferatur:
von manuel829 am 28.06.2015
Bei der Aufteilung des Nachlasses eines Elternteils, der ohne Testament verstorben ist, müssen Mitgift oder Schenkungen vor der Ehe, die aus seinem Vermögen stammten, in die Berechnung einbezogen werden:
von leonie858 am 15.01.2019
Wie bei der Verteilung von Vermögenswerten eines Erblassers ohne Testament, bei dessen Erbschaft verhandelt wird, soll dieselbe Mitgift oder Schenkung vor der Ehe, die aus seinem Vermögen stammt, angerechnet werden: