Igitur liberi vestri utriusque sexus, quos in potestate habetis, olim quidem, quidquid ad eos pervenerat (exceptis videlicet castrensibus peculiis), hoc parentibus suis adquirebant sine ulla distinctione:
von lara.y am 17.05.2023
Daher erwarben eure Kinder beiderlei Geschlechts, die ihr in eurer Gewalt hattet, ehemals in der Tat alles, was ihnen zukam (militärische Sondervermögen ausgenommen), dies für ihre Eltern ohne jegliche Unterscheidung:
von barbara8812 am 14.05.2022
In der Vergangenheit erwarben Ihre Kinder beiderlei Geschlechts, die sich in Ihrer Gewalt befanden, ohne jede Ausnahme alles, was ihnen zukam (selbstverständlich mit Ausnahme ihrer militärischen Verdienste), für ihre Eltern: