Et hoc ita parentum fiebat, ut esset eis licentia quod per unum vel unam eorum adquisitum est alii filio vel extraneo donare, vel vendere vel quocumque modo voluerant applicare.
von yasin.857 am 03.03.2017
Und dies geschah seitens der Eltern derart, dass sie das Recht hatten, das durch einen von ihnen Erworbene einem anderen Kind oder einem Fremden zu schenken, zu verkaufen oder in jeder von ihnen gewünschten Weise zu verfügen.
von finja.931 am 27.07.2015
Und dies war derart bei den Eltern geregelt, dass sie die Befugnis hatten, was durch einen oder eine von ihnen erworben wurde, einem anderen Sohn oder einem Fremden zu schenken, zu verkaufen oder auf welche Weise auch immer sie es wünschten anzuwenden.