Patri videlicet vel matri in scribendis filiis heredibus, unum seu unam vel omnes si scribere vel uni ex his donare velit, electione servata.
von conrat.c am 30.01.2018
Ein Vater oder eine Mutter kann bei der Benennung seiner oder ihrer Kinder als Erben einen Sohn, eine Tochter oder alle Kinder als Erben einsetzen oder einem von ihnen den Erbteil zuweisen, wobei das Recht der freien Wahl gewahrt bleibt.
von mathea9922 am 03.02.2022
Einem Vater oder einer Mutter steht es frei, bei der Verfügung über das Erbe, einen oder eine oder alle Kinder als Erben einzusetzen, wobei das Wahlrecht gewahrt bleibt.