Cum servum quispiam repetit fugitivum et alius vitandae legis gratia, quae in occultantes mancipia certam poenam statuit, proprietatem opponet, vel in vocem libertatis eum animaverit, ilico nequissimus verbero super quo ambigitur tormentis subiciatur, ut aperta veritate diceptationi terminus fiat.
von nicole833 am 31.08.2021
Wenn jemand einen flüchtigen Sklaven zurückfordert und ein anderer zum Zweck der Umgehung des Gesetzes, welches eine bestimmte Strafe gegen diejenigen vorsieht, die Mancipia verbergen, den Eigentumsanspruch erhebt oder ihn zur Freiheitserklärung ermutigt hat, soll sogleich der verworfenste Sklave, über den Streit besteht, Folterqualen unterworfen werden, auf dass mit enthüllter Wahrheit dem Streit ein Ende gesetzt werde.
von zeynep.x am 20.09.2016
Wenn jemand versucht, seinen geflohenen Sklaven zurückzuholen und eine andere Person entweder behauptet, den Sklaven zu besitzen oder ihn auffordert, seine Freiheit zu beanspruchen (nur um die gesetzliche Strafe für das Verstecken von Sklaven zu vermeiden), muss der umstrittene Sklave sofort der Folter unterzogen werden, um die Wahrheit zu enthüllen und die Angelegenheit zu klären.