Unde intellegis te in legem incidisse, quae super huiusmodi delictis certam poenam fisco inferendam statuit, exceptis coheredibus et sociis, quibus in divisione communium rerum licitationem de fugitivo servo invicem facere permissum est.
von karolina866 am 30.09.2017
Daraus sollst du verstehen, dass du gegen das Gesetz verstoßen hast, welches für Vergehen dieser Art eine bestimmte Geldbuße an die Staatskasse vorsieht, mit Ausnahme von Miterben und Geschäftspartnern, denen es bei der Teilung gemeinsamen Eigentums erlaubt ist, gegeneinander um einen geflohenen Sklaven zu bieten.
von vivian948 am 15.01.2020
Daher verstehst du, dass du unter das Gesetz gefallen bist, welches bezüglich solcher Vergehen eine bestimmte Strafe an den Fiskus zu entrichten festgelegt hat, mit Ausnahme der Miterben und Gesellschafter, denen bei der Teilung gemeinsamer Güter das gegenseitige Bieten bezüglich eines flüchtigen Sklaven gestattet ist.