Et sancimus, licet mirabilis huiusmodi partus invenitur et raro contingit, nihil tamen eorum, quae probabiliter a natura noscuntur esse producta, respui, sed omne ius, quod ex quacumque lege liberis praestitum est, hoc merum atque immutilatum huiusmodi filiis vel filiabus servari in omnibus successionibus sive ex testamento sive ab intestato.
von noel9928 am 18.08.2023
Hiermit stellen wir fest, dass selbst wenn eine solch außergewöhnliche Geburt selten und ungewöhnlich ist, nichts, was natürlich eintritt, abgelehnt werden sollte. Stattdessen müssen alle gesetzlichen Rechte, die irgendein Gesetz Kindern gewährt, für solche Söhne oder Töchter in allen Erbschaftsangelegenheiten, sei es durch Testament oder in Fällen ohne Testament, vollständig und ungeschmälert gewahrt bleiben.
von keno.g am 16.03.2017
Und wir verfügen, obwohl eine solch wunderbare Geburt selten gefunden wird und geschieht, dennoch soll nichts von dem, was naturgemäß von der Natur hervorgebracht wird, verworfen werden, sondern alle Rechte, die durch irgendein Gesetz Kindern gewährt wurden, sollen für solche Söhne oder Töchter rein und unverändert in allen Erbfolgen, sei es durch Testament oder durch Intestaterbfolge, bewahrt werden.