Et summatim non absimiles aliis fiant, quos similes natura effecit, maxime cum et anteriore nostra lege huiusmodi nuptias permisimus, impares eas videri minime concedentes.
von dilara.9937 am 22.05.2015
Und zusammenfassend sollen sie nicht unähnlich werden denen, die die Natur ähnlich geschaffen hat, besonders da unsere frühere Gesetzgebung solche Ehen erlaubt hat, ohne zuzugestehen, dass sie als ungleich angesehen werden.
von richard955 am 08.12.2017
Kurz gesagt, Menschen, die von der Natur gleich geschaffen wurden, sollten nicht unterschiedlich behandelt werden, insbesondere da unser früheres Gesetz solche Ehen bereits erlaubte, und wir weigern uns anzuerkennen, dass sie als ungleich betrachtet werden sollten.