Si enim, cum una in instrumento stipulatio valida inveniatur, et aliis inutilibus suam noscitur praestare fortitudinem, quare non ex nostra lege huiusmodi stipulationibus robur accedat legitimum?
von anastasija.971 am 26.02.2014
Wenn schließlich eine einzige gültige Vereinbarung in einem Dokument ihre Bindungskraft auf andere ungültige Vereinbarungen übertragen kann, warum sollte unser Gesetz solchen Vereinbarungen dann nicht die rechtliche Gültigkeit gewähren?
von fritz838 am 23.11.2014
Denn wenn bei einem Rechtsinstrument eine gültige Vereinbarung gefunden wird, die nachweislich ihre Kraft auf andere ungültige Vereinbarungen überträgt, warum sollte ihr dann nicht kraft unseres Rechts eine legitime Gültigkeit zukommen?