Est enim consentaneum nobis, qui censemus, et ubi supposita stipulatio non est, intellegi eam fuisse adhibitam, multo magis etiam, si inutilis est, validam eam effici.
von oemer.m am 03.01.2018
Es ist für uns passend, die wir urteilen, sowohl dort, wo keine Vereinbarung getroffen wurde, sie als angewendet zu verstehen, umso mehr noch, wenn sie unwirksam ist, sie gültig zu machen.
von richard.8983 am 10.08.2022
Es ist für uns sinnvoll anzunehmen, dass eine formelle Vereinbarung getroffen wurde, selbst wenn keine ausdrücklich festgelegt wurde, und umso mehr, eine ungültige Vereinbarung als gültig zu betrachten.