Si maior quinquagenaria partum ediderit, si debet huiusmodi suboles suo patri sua constitui et hereditatem eius nancisci, a caesariana advocatione interrogati sumus.
von valeria.945 am 29.09.2016
Wir wurden vom kaiserlichen Rechtsamt gefragt, ob ein Kind einer Frau über fünfzig Jahren rechtlich als Nachkomme des Vaters anerkannt werden und von ihm erben sollte.
von ina873 am 17.05.2023
Wenn eine Frau über fünfzig Jahre einen Nachwuchs gebiert, ob ein solcher Nachwuchs seinem Vater zugeordnet und dessen Erbe erlangen sollte, wurden wir von der Caesarianischen Anwaltschaft befragt.