Idem que iuris est, si inter vivos manumissione imposita in ultimis voluntatibus concessio data fuerit patronatus:
von liliah936 am 10.09.2022
Dasselbe Recht gilt, wenn zwischen Lebenden eine Freilassung vorgenommen wurde und in letztwilligen Verfügungen eine Konzession des Patronatsrechts erteilt worden ist:
von linea.y am 03.11.2015
Der gleiche Rechtsgrundsatz gilt, wenn Patronagerechte in einem Testament gewährt wurden, nachdem die Freilassung während der Lebenszeit der Parteien durchgeführt worden war: