Scriniarios vel apparitores, qui virorum magnificorum magistrorum militum iussionibus vel actibus obtemperant, etsi nomina eorum matriculis militaribus referri videantur, nullatenus in ultimis a se conficiendis voluntatibus iuris militaris habere facultatem decernimus.
von natalie.p am 28.08.2017
Die Schreiber oder Diener, die den Befehlen oder Handlungen der bedeutenden Männer, der Militärbefehlshaber, gehorchen, obwohl ihre Namen in militärischen Registern eingetragen zu sein scheinen, verordnen wir ausdrücklich, keinerlei Privilegien des Militärrechts bei der Erstellung ihrer letzten Verfügungen zu haben.
von fatima.875 am 23.05.2020
Wir verfügen, dass Schreiber und Verwaltungsbeamte, die unter den Befehlen der angesehenen militärischen Befehlshaber dienen, nicht berechtigt sind, militärische Rechtsprivilegien bei der Erstellung ihres Testaments zu nutzen, auch wenn ihre Namen in militärischen Rollen verzeichnet sind.