Ne quidam putarent in omni tempore licere militibus testamenta quomodo voluerint componere, sancimus his solis, qui in expeditionibus occupati sunt, memoratum indulgeri circa ultimas voluntates conficiendas beneficium.
von julius.o am 09.05.2017
Um zu verhindern, dass Menschen denken, Soldaten könnten ihre Testamente jederzeit nach Belieben errichten, legen wir fest, dass dieses Privileg zur Erstellung letztwilliger Verfügungen ausschließlich denjenigen gewährt wird, die aktiv an militärischen Feldzügen teilnehmen.
von mayah864 am 29.01.2014
Damit nicht jemand annehme, es sei Soldaten zu jeder Zeit erlaubt, Testamente nach Belieben zu verfassen, verordnen wir, dass allein jenen, die in Feldzügen beschäftigt sind, der vorerwähnte Vorteil hinsichtlich der Errichtung letztwilliger Verfügungen gewährt wird.