Mancipia diversis artibus praedita, quae ad rem publicam pertinent, in isdem civitatibus placet permanere, ita ut, si quis tale mancipium sollicitaverit vel avocandum crediderit, cum servo altero sollicitatum restituat, duodecim solidorum summa inferenda rei publicae illius civitatis, cuius mancipium abduxit:
von felizitas.z am 07.10.2015
Staatseigene Sklaven mit Fachkenntnissen müssen in ihren zugewiesenen Städten verbleiben. Wer einen solchen Sklaven abwirbt oder zu entfernen versucht, muss sowohl den Sklaven durch einen anderen ersetzen als auch eine Geldbuße von zwölf Goldmünzen an die Stadtkasse zahlen, aus der er den Sklaven weggenommen hat.
von noel.l am 12.10.2015
Sklaven, die mit verschiedenen Fähigkeiten ausgestattet sind und zur öffentlichen Verwaltung gehören, soll es gestattet sein, in denselben Städten zu verbleiben, so dass, wenn jemand einen solchen Sklaven abgeworben oder wegzurufen versucht hat, er den abgeworbenen Sklaven mit einem anderen Sklaven zurückzustellen hat, wobei eine Summe von zwölf Solidi an die öffentliche Verwaltung der Stadt zu zahlen ist, deren Sklave er weggeführt hat: