Si quis vero alienum colonum suscipiendum retinendumve crediderit, duas auri libras ie cogatur exsolvere, cuius agros transfuga cultore vacuaverit, ita ut eundem cum omni peculio suo et agnatione restituat.
von lenardt932 am 11.11.2020
Wenn jemand glaubt, dass ein fremder Landarbeiter aufgenommen oder behalten werden sollte, wird er gezwungen sein, zwei Pfund Gold an denjenigen zu zahlen, dessen Felder durch den geflohenen Bebauer leer gemacht wurden, so dass er eben denselben mit seinem gesamten Eigengut und seiner Verwandtschaft wiederherstellen muss.
von kristof.e am 01.08.2014
Wenn jemand einen fremden Pächter aufnimmt oder beherbergt, muss er zwei Pfund Gold an den Grundbesitzer zahlen, dessen Felder vom geflohenen Pächter verlassen wurden, und muss den Pächter zusammen mit all seinem Besitz und seinen Familienangehörigen zurückbringen.