Colonos inquilinosque per illyricum vicinasque regiones abeundi rure, in quo eos originis agnationisque merito certum est immorari, licentiam habere non posse censemus.
von melina.907 am 22.10.2021
Wir urteilen, dass Kolonen und Inquilinen in ganz Illyrien und den Nachbarregionen keine Erlaubnis haben, das Land zu verlassen, in dem sie kraft ihrer Herkunft und agnatischen Verwandtschaft zweifellos zu verbleiben haben.
von paskal.958 am 01.05.2015
Wir erklären, dass Bauern und Pächter in Illyricum und den benachbarten Regionen keine Erlaubnis haben dürfen, die ländlichen Gebiete zu verlassen, in denen sie aufgrund ihrer Geburt und familiären Bindungen offensichtlich zu bleiben verpflichtet sind.