Sancimus liberos colonorum esse quidem in perpetuum secundum praefatam legem liberos et nulla deteriore condicione praegravari, non autem habere licentiam relicto suo rure in aliud migrare, sed semper terrae inhaereant, quam semel colendam patres eorum susceperunt.
von edda.v am 05.02.2022
Wir verfügen, dass die Kinder der Pachtbauern gemäß dem vorherigen Gesetz auf ewig frei bleiben und keine Verschlechterung ihres Status erleiden sollen. Ihnen ist jedoch nicht gestattet, ihr Pachtland zu verlassen und anderswohin zu ziehen, sondern sie müssen stets an das Land gebunden bleiben, das ihre Väter ursprünglich zu bewirtschaften übernommen haben.
von giulia.957 am 14.09.2019
Wir verfügen, dass die Kinder der Kolonen in der Tat gemäß dem vorerwähnten Gesetz auf ewig frei sein sollen und nicht durch eine schlechtere Bedingung beschwert werden, jedoch keine Erlaubnis haben, ihr eigenes Landgut verlassen und in ein anderes überzusiedeln, sondern stets dem Land anhaften sollen, welches ihre Väter einst zu bewirtschaften übernommen haben.