Caveant autem possessionum domini, in quibus tales coloni constituti sunt, aliquam innovationem vel violentiam eis inferre.
von linnea90 am 19.11.2014
Die Grundbesitzer sollen sich davor hüten, den auf ihren Ländereien angesiedelten Pächtern Veränderungen aufzuerlegen oder Gewalt anzutun.
von thilo.g am 11.09.2022
Es sollen die Besitzherren sich hüten, in deren Gebieten solche Kolonen angesiedelt sind, ihnen irgendeine Neuerung oder Gewalt anzutun.