( 1) in refutatoriis autem libellis, qui solent maxime in sacro auditorio prudentissimorum nostrorum procerum recitari, caveant tam litigatores quam libellorum dictatores verbosis uti adsertionibus et ea quae iam perorata sunt iterum resuscitare, sed haec sola eis inscribere, quae compendiosa narratione causas provocationis possunt explanare vel aliquid novi continent vel addere quod derelictum est:
von paul.8815 am 04.02.2024
Bei der Vorbereitung von Widerlegungsschriften, die typischerweise im kaiserlichen Gericht vor unseren weisesten Beamten vorgelegt werden, sollten sowohl die Parteien des Verfahrens als auch diejenigen, die die Dokumente verfassen, wortreiche Aussagen und die Wiederholung bereits vorgebrachter Argumente vermeiden. Stattdessen sollten sie nur Inhalte aufnehmen, die die Gründe für die Berufung kurz erklären, neue Informationen einführen oder etwas ergänzen können, das zuvor übersehen wurde.
von samira.i am 06.03.2014
In Widerlegungsschriften, die üblicherweise im heiligen Gerichtssaal unserer umsichtigsten Adligen verlesen werden, sollen sowohl Streitparteien als auch Verfasser von Dokumenten sich hüten, weitschweifige Behauptungen zu verwenden und bereits Vorgebrachtes erneut zu beleben, sondern nur jene Dinge niederschreiben, die in einer knappen Erzählung die Gründe der Berufung erklären können, etwas Neues enthalten oder ergänzen, was zuvor ausgelassen wurde.