Sin autem absens fuerit, nihilo minus iudicem per suum vigorem eius partes adimplere.
von levi.s am 28.02.2022
Sollte er jedoch abwesend gewesen sein, so wird der Richter dennoch kraft seiner eigenen Entschlossenheit seine Aufgaben erfüllen.
von elia.925 am 16.01.2016
Wenn er jedoch abwesend ist, soll der Richter dennoch kraft seiner Befugnisse dessen Pflichten erfüllen.