Quae tam in postea conficiendis instrumentis quam in his, quae iam scripta nondum autem absoluta sunt, locum habere praecipimus, nisi iam super his transactum sit vel iudicatum, quae retractari non possunt:
von frieda.945 am 17.04.2015
Wir verfügen, dass diese Bestimmungen sowohl auf Dokumente Anwendung finden, die in Zukunft erstellt werden, als auch auf solche, die bereits verfasst, aber noch nicht abgeschlossen sind, es sei denn, die Angelegenheiten sind bereits auf eine nicht mehr rückgängig zu machende Weise geregelt oder entschieden worden:
von clemens.9843 am 17.04.2020
Wir verfügen, dass diese Bestimmungen sowohl für künftig zu erstellende Dokumente als auch für bereits verfasste, aber noch nicht abgeschlossene Schriftstücke gelten, es sei denn, darüber ist bereits verhandelt oder entschieden worden, was nicht mehr rückgängig gemacht werden kann: