Si ex falsis instrumentis transactiones vel pactiones initae fuerint, quamvis iusiurandum his interpositum sit, etiam civiliter falso revelato eas retractari praecipimus:
von marina.954 am 02.01.2023
Wir verfügen, dass Transaktionen oder Vereinbarungen, die auf falschen Dokumenten beruhen, durch zivilrechtliches Verfahren aufgehoben werden müssen, sobald der Betrug aufgedeckt wird, selbst wenn sie durch Eid bestätigt wurden:
von melina.y am 07.03.2021
Wenn Rechtsgeschäfte oder Vereinbarungen auf Grundlage falscher Urkunden eingeleitet wurden, auch wenn diesen ein Eid beigefügt wurde, befehlen wir deren Aufhebung, selbst in zivilrechtlichen Verfahren, sobald die Fälschung offengelegt wurde: