Exceptis emptionalibus tantum instrumentis iam vel in scheda vel in mundo conscriptis, ad quae praesentem sanctionem non extendimus, sed prisca iura in his tenere concedimus.
von arian.908 am 26.02.2020
Wir nehmen nur Kaufdokumente aus, die bereits in Entwurf oder Endfassung verfasst wurden, auf die dieses neue Gesetz keine Anwendung findet, und wir gestatten, dass die bisherigen Rechtsvorschriften für diese Dokumente weiterhin in Kraft bleiben.
von valerie.t am 13.02.2022
Mit Ausnahme von Kaufdokumenten, die bereits auf Papier oder in Reinschrift verfasst sind, erstrecken wir die gegenwärtige Verfügung nicht darauf, sondern gestatten in diesen Fällen das Fortbestehen früherer Rechtsvorschriften.