Sed curatores nostri, per quos solemus substantiam nostram gubernare, necesse habeant in venditionibus rerum et evictionem et alia quae sunt privatae utilitatis pacta emptionalibus instrumentis addere vel quasdam tales obligationes in alienationum instrumentis agnoscere vel in permutationibus vel in transactionibus, si et hoc fuerit celebratum?
von henriette.p am 29.07.2021
Sollten unsere Treuhänder, durch die wir üblicherweise unser Vermögen verwalten, verpflichtet sein, Garantien gegen Eigentumsräumung und andere Klauseln zur Wahrung privater Interessen in Kaufverträge aufzunehmen oder solche Verpflichtungen in Übertragungsdokumenten, Tauschgeschäften oder Vergleichen anzuerkennen, wenn eine solche Vereinbarung getroffen worden ist?
von nael969 am 08.12.2021
Sollen unsere Kuratoren, durch die wir gewohnt sind, unser Vermögen zu verwalten, bei Verkäufen von Sachen die Notwendigkeit haben, sowohl Gewährleistung als auch andere Vereinbarungen, die dem privaten Nutzen dienen, den Kaufinstrumenten hinzuzufügen oder bestimmte solcher Verpflichtungen in Veräußerungsinstrumenten oder bei Tauschgeschäften oder Transaktionen anzuerkennen, wenn dies ebenfalls ausgeführt worden ist?