Quo in genere habetur furti actio et legis fabiae constitutum, et plurima alia sunt, quae enumerari non possunt, ut, cum altera prius actio intentata sit, per alteram quae supererit iudicatum liceat retractari.
von benno.8855 am 26.04.2021
In welcher Kategorie wird die Diebstahlshandlung und die Bestimmung der lex Fabia geführt, und es gibt sehr viele andere, die nicht aufgezählt werden können, sodass, wenn eine Handlung zuerst eingeleitet wurde, durch eine andere, die verbleibt, das Urteil neu verhandelt werden darf.
von anabelle.9916 am 08.08.2016
Diese Kategorie umfasst sowohl die Diebstahlshandlung als auch die Fabische Gesetzesbestimmung sowie zahlreiche weitere Beispiele, die nicht alle aufgeführt werden können, und ermöglicht es, ein Urteil durch eine verbleibende alternative Handlung zu überprüfen, nachdem die erste Handlung eingeleitet wurde.