Cum autem anastasiana lex homines qui per triginta annos colonaria detenti sunt condicione voluit liberos quidem permanere, non autem habere facultatem terra derelicta in alia loca migrare, et ex hoc quaerebatur, si etiam liberi eorum cuiuscumque sexus, licet non triginta annos fecerint in fundis vel vicis, deberent colonariae esse condicionis an tantummodo genitor eorum, qui per triginta annos huiusmodi condicioni illigatus est:
von marco9949 am 23.10.2021
Als nun das anastasianische Gesetz wollte, dass Männer, die dreißig Jahre in koloniale Verhältnisse gehalten wurden, zwar frei bleiben sollten, jedoch nicht die Möglichkeit haben, nach Verlassen des Landes in andere Orte auszuwandern, und hieraus die Frage aufkam, ob auch ihre Kinder jeglichen Geschlechts, obwohl sie nicht dreißig Jahre in Höfen oder Dörfern verbracht haben, der koloniale Bedingung unterliegen sollten oder nur ihr Elternteil, der über dreißig Jahre an eine solche Bedingung gebunden war:
von otto.877 am 03.05.2021
Das anastasianische Gesetz bestimmte, dass Menschen, die dreißig Jahre an den Status von Pachtbauern gebunden waren, frei bleiben sollten, aber nicht ihr Land verlassen und anderswohin ziehen durften. Dies warf die Frage auf: Sollten auch ihre Kinder, unabhängig vom Geschlecht, an den Status von Pachtbauern gebunden sein, selbst wenn sie nicht dreißig Jahre auf den Höfen oder in den Dörfern verbracht haben, oder sollte dieser Status nur für ihren Elternteil gelten, der dreißig Jahre an diese Bedingung gebunden war?