Et si se celaverit vel separare conatus fuerit, secundum exemplum servi fugitivi sese diutinis insidiis furari intellegatur et sit suppositus una cum subole sua, etsi in alia terra eam fecerit, huiusmodi fortunae et capitali illationi, nulla liberatione ei penitus competente.
von iain.u am 02.06.2017
Und wenn er sich verborgen hat oder zu trennen versucht hat, soll er nach Art eines flüchtigen Sklaven als einer verstanden werden, der sich durch anhaltende Ränke selbst entwendet, und soll zusammen mit seinem Nachwuchs, selbst wenn er diesen in einem anderen Land hervorgebracht hat, solchem Schicksal und kapitaler Haftung unterworfen sein, wobei ihm keinerlei Befreiung gewährt wird.
von jessica967 am 23.09.2013
Wenn jemand versucht, sich zu verbergen oder zu fliehen, wird er wie ein entlaufener Sklave behandelt, der seine Flucht über lange Zeit plant. Sowohl er als auch seine Kinder werden mit den gleichen Konsequenzen und Strafen konfrontiert, selbst wenn die Kinder in einem anderen Land geboren wurden, und es wird absolut keine Möglichkeit geben, ihre Freiheit zu erlangen.