Inserviant terris non tributario nexu, sed nomine et titulo colonorum, ita ut, si abscesserint ad aliumve transierint, revocati vinculis poenisque subdantur, maneatque eos poena, qui alienum et incognitum recipiendum esse duxerint, tam in redhibitione operarum et damni, quod locis quae deseruerant factum est, quam multae, cuius modum in auctoritate iudicis collocamus:
von omar.l am 22.06.2021
Sie sollen das Land nicht als abgabenpflichtige Diener, sondern als Pächter bewirtschaften. Wenn sie weggehen oder an einen anderen Ort ziehen, sollen sie zurückgeholt und bestraft werden. Diejenigen, die solche unbekannten Fremden aufnehmen, sollen ebenfalls bestraft werden, und zwar sowohl durch Ersatz für nicht geleistete Arbeit und Schäden an verlassenen Ländereien als auch durch eine Geldbuße, deren Höhe vom Richter festgelegt wird.
von lilya.9917 am 05.03.2021
Sie sollen den Ländereien nicht durch tributäre Bindung, sondern unter dem Namen und Titel von von Kolonen dienen, dergestalt, dass, wenn sie abwandern oder an einen anderen Ort übergehen, sie nach Zurückrufung mit Ketten und Strafen belegt werden, und die Strafe soll jene treffen, die es für angemessen halten, einen fremden und unbekannten Personen aufzunehmen - sowohl hinsichtlich der Wiedergutmachung der Arbeiten und des Schadens, der an den Orten angerichtet wurde, die sie verlassen haben, als auch der Geldbuße, deren Maß wir in das Ermessen des Richters stellen: