Quod si aliquis iudaeorum mancipium vel christianum habuerit vel sectae alterius seu nationis crediderit ex quacumque causa possidendum et id circumciderit, non solum mancipii damno multetur, verum etiam capitali sententia puniatur, ipso servo pro praemio libertate donando.
von richard.w am 15.04.2019
Wenn ein Jude einen Sklaven besitzt, der Christ ist oder einer anderen Religion oder Nationalität angehört, und ihn aus welchem Grund auch immer beschneidet, wird er nicht nur den Besitz des Sklaven verlieren, sondern auch mit der Todesstrafe belegt, während der Sklave mit der Freiheit belohnt wird.
von lennox.952 am 13.04.2021
Wenn jedoch ein Jude einen Sklaven, sei es einen Christen oder einen Angehörigen einer anderen Sekte oder Nation, besessen und geglaubt hat, ihn aus welchem Grund auch immer besitzen zu müssen, und ihn beschnitten hat, soll er nicht nur mit dem Verlust des Sklaven bestraft werden, sondern auch mit der Todesstrafe, wobei dem Sklaven selbst als Belohnung die Freiheit gewährt wird.