Quod si aliquid facere vel legibus interdictum vel alias probrosum vel etiam impossibile iussus aliquis eorum fuerit, tunc sine ullo damno etiam neglecto testatoris praecepto servabitur.
von erick.933 am 16.11.2018
Sollte jedoch jemand angewiesen worden sein, etwas zu tun, das entweder durch Gesetze verboten, anderweitig schändlich oder sogar unmöglich ist, so bleibt es ohne jeglichen Schaden, selbst wenn die Weisung des Erblassers missachtet wurde, unberührt.
von silas8976 am 21.01.2014
Wenn einem von ihnen etwas befohlen wird, das entweder rechtswidrig, schändlich oder unmöglich ist, können sie die Anweisung des Erblassers ohne Konsequenzen ignorieren.