Si te parens, in cuius fuisti potestate, sollemniter in adoptionem dedit, cum filiis naturalibus adoptivi patris ante vel post quaesitis defuncto intestato succedere potes.
von andre8927 am 06.02.2024
Wenn dein ursprünglicher Elternteil, der die rechtliche Gewalt über dich hatte, dich förmlich zur Adoption freigegeben hat, kannst du neben den leiblichen Kindern deines Adoptivvaters (ob vor oder nach deiner Adoption geboren) erben, wenn dieser ohne Testament verstirbt.
von joshua.j am 02.08.2015
Wenn dich ein Elternteil, in dessen Gewalt du standest, förmlich zur Adoption freigegeben hat, kannst du zusammen mit den natürlichen Kindern des Adoptivvaters, die vor oder nach der Adoption geboren wurden, erben, wenn dieser ohne Testament verstirbt.