Intestato defuncto postumum suum heredem quam sororem licet consanguineam haberi potiorem ordo successionum lege duodecim tabularum factus nimis evidenter demonstrat.
von mehmet.w am 31.05.2017
Die Erbfolgeordnung, wie sie im Gesetz der Zwölf Tafeln festgelegt ist, zeigt zu offensichtlich, dass bei einem ohne Testament Verstorbenen der eigene posthume Erbe einer Schwester, selbst einer Blutsverwandten, vorzuziehen ist.
von florian8867 am 19.03.2014
Die Erbfolgeordnung, die durch das Gesetz der Zwölf Tafeln festgelegt wurde, zeigt überaus deutlich, dass bei einem Todesfall ohne Testament das postume Kind stärkere Erbrechte hat als selbst eine Blutsschwester.