Ut intestato defuncto filius ac nepos ex alio, qui mortis eius tempore in rebus humanis non invenitur, manentes in sacris pariter succedant, evidenter lege duodecim tabularum cavetur.
von vivien.848 am 21.03.2024
Dass, wenn jemand ohne Testament verstorben ist, ein Sohn und Enkel aus einem anderen [Sohn], der zum Zeitpunkt seines Todes nicht mehr unter den Lebenden ist, während sie den heiligen Riten anhängen, gleichermaßen erben können, wird offensichtlich durch das Gesetz der Zwölf Tafeln vorgesehen.
von isabelle8919 am 27.01.2018
Das Gesetz der Zwölf Tafeln bestimmt eindeutig, dass wenn jemand ohne Testament stirbt, sein Sohn und sein Enkel (durch einen verstorbenen Sohn) gleichberechtigt erben können, vorausgesetzt, sie verbleiben unter der Familiengewalt, auch wenn der Vater des Enkels zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits verstorben war.