Ut intestato defuncto filius ac nepos ex alio, qui mortis eius tempore in rebus humanis non invenitur, manentes in sacris pariter succedant, evidenter lege duodecim tabularum cavetur.
von vivien.848 am 21.03.2024
Dass, wenn jemand ohne Testament verstorben ist, ein Sohn und Enkel aus einem anderen [Sohn], der zum Zeitpunkt seines Todes nicht mehr unter den Lebenden ist, während sie den heiligen Riten anhängen, gleichermaßen erben können, wird offensichtlich durch das Gesetz der Zwölf Tafeln vorgesehen.