In successione intestatae sororem quam avum maternum haberi potiorem non ambigitur.
von jolie.r am 11.12.2018
Bei der Erbfolge eines Erblassers ohne Testament wird nicht bestritten, dass eine Schwester dem mütterlichen Großvater vorzuziehen ist.
von maxim936 am 28.12.2016
Es ist unbestritten, dass bei der gesetzlichen Erbfolge eine Schwester Vorrang vor einem mütterlichen Großvater hat.