Et ideo si onus fuerit in personam eius, apud quem remanet legatum, adscriptum, hoc omnimodo adimpleat, ut voluntati testatoris pareatur.
von monika.h am 25.10.2019
Und daher, wenn dem Erben, bei dem das Vermächtnis verbleibt, eine Last auferlegt worden ist, soll er diese in jeder Hinsicht erfüllen, damit der Wille des Erblassers befolgt werde.
von ben919 am 01.06.2019
Wenn daher dem Empfänger des Vermächtnisses eine Verpflichtung auferlegt wurde, muss er diese vollständig erfüllen, um sicherzustellen, dass der Wille des Erblassers befolgt wird.