Cum enim omnimodo quendam ex his liberum esse disposuit et non ad certum corpus, sed ad omnes respexit, si non paretur eius voluntati, sine dubio ex sententia testatoris omnes ad libertatem perveniunt.
von lukas.c am 21.10.2017
Wenn jemand beschließt, einen seiner Sklaven freizulassen, aber nicht bestimmt, welchen, und stattdessen alle in Betracht zieht, und dieser Wunsch nicht wie vorgesehen umgesetzt werden kann, dann müssen zweifellos alle Sklaven gemäß der Absicht des Erblassers freigelassen werden.
von karl.873 am 25.08.2024
Denn als er verfügte, dass einer von diesen in jeder Hinsicht frei sein sollte und nicht auf eine bestimmte Person, sondern auf alle blickte, wenn seinem Willen nicht entsprochen wird, gelangen ohne Zweifel gemäß der Absicht des Erblassers alle in die Freiheit.